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Pedelec Was Ist Das – Definition, Regeln und Unterschiede

Leon Marvin Wagner Becker • 2026-04-09 • Gepruft von Elias Hoffmann

Pedelecs erfreuen sich wachsender Beliebtheit auf deutschen Straßen. Doch was genau unterscheidet ein Pedelec von anderen elektrisch unterstützten Fahrrädern? Diese Frage stellt sich für viele Einsteiger, die den Überblick über die verschiedenen Kategorien verloren haben. Die Abgrenzung zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike ist dabei nicht nur eine Frage der Technik, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf Führerscheinpflicht, Versicherung und Straßenzulassung.

Insbesondere die seit 2017 geltende eindeutige rechtliche Einstufung von Pedelecs bis 25 km/h als Fahrräder sorgt für Klarheit im Alltag. Wer die Unterschiede kennt, vermeidet nicht nur Bußgelder, sondern kann auch die für seine Bedürfnisse passende Wahl treffen. Dieser Ratgeber erklärt die wesentlichen Merkmale, rechtlichen Anforderungen und technischen Grundlagen rund um das Thema Pedelec.

Was ist ein Pedelec?

Ein Pedelec – die Abkürzung steht für „Pedal Electric Cycle” – ist ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Der Motor unterstützt den Fahrer ausschließlich beim Treten und schaltet sich automatisch ab, sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird. Diese Definition ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Im Gegensatz zu einem reinen Elektromofa oder S-Pedelec benötigt ein Pedelec keinen Führerschein, keine Zulassung und kein Versicherungskennzeichen. Die maximale Nenndauerleistung des Motors ist auf 250 Watt begrenzt. Der Antrieb funktioniert über Sensoren, die die Tretbewegung des Fahrers erkennen und die Motorunterstützung entsprechend dosieren.

Wichtige technische Grenze

Ein Elektrofahrrad gilt nur dann als Pedelec, wenn der Motor maximal 250 Watt Nenndauerleistung hat und die Tretunterstützung bei 25 km/h endet. Überschreitet eines dieser Kriterien die Grenze, handelt es sich rechtlich um ein S-Pedelec oder ein E-Bike.

Das 4-Säulen-Modell: Definition, Technik, Recht, Vergleich

Kategorie Merkmal Details
Definition Rechtliche Einstufung Fahrrad gemäß StVG §1 Abs.3 und StVZO
Technik Motorleistung Maximal 250 Watt Nenndauerleistung
Recht Helmpflicht Keine gesetzliche Pflicht (empfohlen)
Vergleich Geschwindigkeit Tretunterstützung bis 25 km/h

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Ein Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad und nicht als Kraftfahrzeug
  • Die Tretunterstützung endet automatisch bei 25 km/h
  • Der Motor darf maximal 250 Watt leisten
  • Es besteht keine Führerschein-, Zulassungs- oder Versicherungspflicht
  • Pedelecs dürfen alle für Fahrräder freigegebenen Wege nutzen, einschließlich Radwegen
  • Das Mindestalter ist nicht vorgeschrieben – theoretisch können auch Kinder fahren
  • Seit 2017 sind Pedelecs bis 25 km/h explizit im Gesetz als Fahrräder verankert
Kaufempfehlung

Beim Kauf eines Pedelecs lohnt sich ein Blick auf die Herstellerangaben zur Motorleistung und die Art der verbauten Sensoren. Hochwertige Modelle mit Drehmomentsensoren bieten ein natürlicheres Fahrgefühl als einfachere Varianten mit Trittfrequenzsensoren.

Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec

Die Unterscheidung zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec ist für viele Nutzer verwirrend, doch sie hat erhebliche praktische Konsequenzen. Das S-Pedelec – auch „Speed-Pedelec” genannt – unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten von seinem langsameren Pendant. Während ein herkömmliches Pedelec als Fahrrad gilt, wird ein S-Pedelec rechtlich als Kleinkraftrad der Klasse L1e-B eingestuft.

Die höhere Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h macht das S-Pedelec besonders für Pendler attraktiv, die längere Strecken zurücklegen möchten. Allerdings bringt diese Einstufung als Kleinkraftrad erhebliche zusätzliche Anforderungen mit sich, die vor dem Kauf bedacht werden sollten.

Motorleistung und Geschwindigkeit

Das S-Pedelec erreicht durch seinen stärkeren Motor Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h. Die Motorleistung darf hier bis zu 4.000 Watt betragen – ein deutlicher Unterschied zu den maximal 250 Watt eines gewöhnlichen Pedelecs. Diese höhere Leistung ermöglicht es, auch steepere Steigungen mühelos zu bewältigen und längere Distanzen in kürzerer Zeit zurückzulegen.

Anders als beim Pedelec ist beim S-Pedelec eine Anfahrhilfe ohne Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h erlaubt. Dies erleichtert das Anfahren an Ampeln oder in hügeligem Gelände erheblich. Die Tretunterstützung bleibt jedoch auch hier aktiv, sodass der Motor primär beim Treten unterstützt.

Rechtliche Anforderungen im Vergleich

Kriterium Pedelec (bis 25 km/h) S-Pedelec (bis 45 km/h)
Rechtliche Einstufung Fahrrad Kleinkraftrad (L1e-B)
Motorleistung Max. 250 W Max. 4.000 W
Tretpflicht Ja, strikt Bis 6 km/h Anfahrhilfe möglich
Führerschein Keiner erforderlich Klasse AM (ab 15/16 Jahren)
Versicherung Optional Pflicht (Haftpflicht)
Zulassung Keine erforderlich Betriebserlaubnis erforderlich
Kennzeichen Keines Versicherungskennzeichen
Helmpflicht Nein (empfohlen) Ja, gesetzlich vorgeschrieben
Radwegebenutzung Immer erlaubt Nur bei ausdrücklicher Freigabe
Zusatzausstattung Standard-Fahrradausstattung Rückspiegel, Hupe, Dauerlicht

Die Wahl zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec hängt stark vom individuellen Nutzungsprofil ab. Wer kurze Strecken in der Stadt zurücklegt und Wert auf maximale Flexibilität legt, ist mit einem herkömmlichen Pedelec gut beraten. Für längere Pendelstrecken außerorts kann das S-Pedelec aufgrund der höheren Geschwindigkeit sinnvoll sein, allerdings müssen die zusätzlichen rechtlichen Anforderungen einkalkuliert werden.

Achtung: Bußgelder drohen

Wer mit einem S-Pedelec ohne die erforderliche Betriebserlaubnis oder ohne gültiges Versicherungskennzeichen unterwegs ist, riskiert empfindliche Bußgelder. Auch das Fahren ohne den vorgeschriebenen Führerschein der Klasse AM kann geahndet werden.

Pedelec vs. E-Bike: Wo liegt der Unterschied?

Neben dem S-Pedelec taucht in der Diskussion häufig der Begriff „E-Bike” auf, was zusätzliche Verwirrung stiftet. Im engeren Sinne versteht man unter E-Bikes Fahrzeuge, die als Mofas oder Kleinkrafträder eingestuft werden und häufig bis 20 oder 25 km/h fahren können, ohne dass eine volle Tretpflicht besteht.

Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass E-Bikes im engeren Sinne oft keine durchgehende Tretunterstützung erfordern. Der Motor kann hier auch ohne aktive Tretbewegung laufen, was sie von klassischen Pedelecs unterscheidet. Für E-Bikes im engeren Sinne gelten ähnliche Anforderungen wie für S-Pedelecs: Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerscheinklasse AM, Versicherungskennzeichen und Helmpflicht.

Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt sich die Verwendung der präzisen Kategorien: Wer ein Fahrrad mit Tretunterstützung bis 25 km/h sucht, sollte explizit nach einem „Pedelec” oder „Pedelec bis 25 km/h” fragen.

Braucht man für ein Pedelec einen Führerschein oder Zulassung?

Eine der häufigsten Fragen rund um Pedelecs betrifft die rechtlichen Anforderungen an den Fahrer. Die gute Nachricht für alle Interessierten: Für ein herkömmliches Pedelec bis 25 km/h wird weder ein Führerschein noch eine Zulassung oder ein Versicherungskennzeichen benötigt. Diese Erleichterungen ergeben sich direkt aus der Einstufung als Fahrrad gemäß StVG.

Die Altersfreigabe ist ebenfalls uneingeschränkt – theoretisch können auch Kinder mit einem Pedelec fahren, wobei bei Minderjährigen die üblichen Sorgfaltspflichten und Aufsichtspflichten gelten. Diese rechtliche Gleichstellung mit normalen Fahrrädern macht das Pedelec zu einer niedrigschwelligen Alternative für Menschen jeden Alters, die ihre Mobilität im Alltag verbessern möchten.

Versicherungssituation bei Pedelecs

Anders als bei S-Pedelecs und E-Bikes besteht für herkömmliche Pedelecs keine Versicherungspflicht. Allerdings kann der Abschluss einer Pedelec-Versicherung durchaus sinnvoll sein. Diebold-Bereiche umfassen insbesondere Diebstahl, Vandalismus und Schäden am Akku, die bei hochwertigen Modellen mehrere hundert Euro kosten können.

Die Hausratversicherung bietet bei Pedelecs häufig nur eingeschränkten Schutz, sodass eine spezielle Fahrradversicherung mit Diebstahldeckung empfehlenswert sein kann. Die monatlichen Beiträge sind je nach Anbieter und Modell variabel, liegen aber oft im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr.

Was gilt für S-Pedelecs und E-Bikes?

Bei S-Pedelecs und E-Bikes im engeren Sinne gelten deutlich strengere Anforderungen. Für S-Pedelecs ist der Führerschein der Klasse AM erforderlich, der in der Regel ab einem Alter von 15 oder 16 Jahren erworben werden kann. Personen, die vor 1965 geboren wurden, sind häufig von dieser Pflicht ausgenommen, sofern sie einen entsprechenden Nachweis erbringen können.

Neben dem Führerschein ist für S-Pedelecs eine Betriebserlaubnis erforderlich, die vom Hersteller oder einer entsprechenden Prüforganisation ausgestellt wird. Das Versicherungskennzeichen, das jährlich erneuert werden muss, belegt den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung. Die Kosten für Versicherung und Kennzeichen variieren je nach Anbieter, liegen aber typischerweise zwischen 50 und 100 Euro jährlich.

Übersicht der Pflichtausstattung

S-Pedelecs müssen mit Rückspiegel, Hupe und Dauerlicht ausgestattet sein. Zusätzlich besteht Helmpflicht. Diese Pflichtausstattung erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern ist auch Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis.

Darf man auf einem Pedelec nicht treten?

Die Frage, ob man auf einem Pedelec auch ohne zu treten fahren darf, wird häufig gestellt. Die klare Antwort: Nein, bei einem herkömmlichen Pedelec ist dies nicht möglich. Der Elektromotor unterstützt ausschließlich beim Treten und schaltet sich ab, sobald der Fahrer die Pedale nicht mehr bewegt. Diese Konstruktion ist wesensbestimmend für die rechtliche Einstufung als Fahrrad.

Die Tretpflicht gilt dabei als ein zentrales Merkmal, das Pedelecs von anderen elektrisch angetriebenen Fahrzeugen unterscheidet. Der Motor fungiert als „Hilfsmotor”, der die menschliche Muskelkraft unterstützt, aber nicht ersetzt. Dieses Prinzip spiegelt sich auch in der gesetzlichen Definition wider, die explizit auf die „Tretunterstützung” abstellt.

Was passiert, wenn man aufhört zu treten?

Wenn der Fahrer die Pedalbewegung einstellt, stoppt der Motor seine Unterstützung sofort. Das Pedelec verhält sich dann wie ein gewöhnliches Fahrrad – es rollt aus und verlangsamt sich allmählich durch den normalen Widerstand. Eine aktive Bremsfunktion bietet der Motor dabei nicht, es sei denn, das Modell verfügt über eine spezielle Rekuperationsfunktion.

Diese Eigenschaft hat auch Auswirkungen auf das Fahrverhalten: Wer auf einem Pedelec unterwegs ist, muss stets bereit sein, selbst in die Pedale zu treten, um die Geschwindigkeit zu halten oder Steigungen zu bewältigen. Für einige Fahrer kann dies als Nachteil empfunden werden, während andere gerade diese Kombination aus menschlicher Kraft und Motorunterstützung als vorteilhaft betrachten.

Ab welcher Leistung ist die Tretpflicht aufgehoben?

Die Tretpflicht besteht nur bei Pedelecs mit einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt und einer Tretunterstützung bis 25 km/h. S-Pedelecs, die als Kleinkrafträder eingestuft werden, erlauben hingegen eine Anfahrhilfe ohne Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Diese Ausnahme ermöglicht ein komfortables Anfahren, etwa an Steigungen oder Ampeln.

Bei E-Bikes im engeren Sinne ist die Situation je nach Modell unterschiedlich. Einige Hersteller bieten Modelle an, bei denen der Motor auch ohne durchgehende Tretbewegung aktiv unterstützt, was zu einer anderen rechtlichen Einstufung führt. Vor dem Kauf empfiehlt sich daher eine genaue Prüfung der Herstellerangaben und der rechtlichen Klassifizierung.

Entwicklung und Geschichte der Pedelecs

Die Geschichte der elektrisch unterstützten Fahrräder reicht weiter zurück, als viele annehmen. Bereits in den späten 1990er Jahren erschienen erste Serienmodelle auf dem Markt, die jedoch noch deutlich schwerer und weniger ausgereift waren als heutige Varianten. Die technische Entwicklung wurde maßgeblich durch Fortschritte bei Lithium-Ionen-Akkus vorangetrieben, die eine höhere Reichweite bei geringerem Gewicht ermöglichten.

Ein entscheidender Meilenstein war die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2012, die einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Kategorien elektrisch unterstützter Fahrräder schuf. Diese Richtlinie definierte erstmals klare Grenzen für Motorleistung und Geschwindigkeit und legte damit den Grundstein für die noch heute geltende Unterscheidung zwischen Pedelecs und S-Pedelecs.

Meilensteine der Entwicklung

  1. 1990er Jahre: Erste Prototypen und Serienmodelle mit Blei-Akkus und geringer Reichweite
  2. 2012: EU-Richtlinie schafft einheitliche Kategorien für Pedelecs und S-Pedelecs
  3. 2017: Explizite gesetzliche Verankerung von Pedelecs bis 25 km/h als Fahrräder im StVG
  4. 2020: Deutlicher Absatzanstieg durch Pandemie und verstärktes Interesse an individueller Mobilität
  5. 2024/2025: Aktuelle Rechtslage unverändert, steigende Nutzungszahlen mit erhöhtem Unfallrisiko bei S-Pedelecs

Die Pandemie-Jahre 2020 bis 2022 markierten einen Wendepunkt in der Verbreitung von Pedelecs. Lockdowns und die Schließung öffentlicher Verkehrsmittel lenkten viele Menschen auf alternative Verkehrsmittel. Viele Bundesländer und Kommunen reagierten mit dem Ausbau von Radinfrastruktur, was die Attraktivität von Pedelecs weiter steigerte.

Gesicherte Erkenntnisse und verbleibende Fragen

Die rechtliche und technische Einstufung von Pedelecs bis 25 km/h ist durch die geltende Gesetzgebung klar definiert und gilt als gesicherte Erkenntnis. Verschiedene Quellen, darunter der ADAC, die DEKRA und die Unfallforschung der Versicherer, stimmen darin überein, dass Pedelecs als Fahrräder einzustufen sind und keine zusätzlichen Anforderungen an Führerschein oder Zulassung bestehen.

Was ist gesichert?

Behauptung Bewertung
Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder gemäß StVG Ja, gesichert durch §1 Abs.3 StVG
Keine Führerscheinpflicht für Pedelecs Ja, gesichert
Keine Versicherungspflicht für Pedelecs Ja, gesichert
Maximale Motorleistung 250 Watt Ja, gesichert
Tretunterstützung endet bei 25 km/h Ja, gesichert

Was bleibt unklar?

Trotz der insgesamt klaren Rechtslage bestehen in einigen Bereichen Unsicherheiten. Die Abgrenzung bei Grenzfällen – etwa Pedelecs, die technisch an der 250-Watt-Grenze operieren – kann im Einzelfall schwierig sein. Auch die Frage, ob modifizierte Pedelecs, deren Motor auf mehr als 250 Watt aufgerüstet wurde, noch als Pedelecs gelten, ist rechtlich nicht abschließend geklärt.

Die regionale Radwegebenutzung für S-Pedelecs variiert je nach Bundesland und Kommune. Während in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen S-Pedelecs teilweise Radwege nutzen dürfen, ist dies in anderen Bundesländern nicht oder nur eingeschränkt erlaubt. Für Pendler, die regelmäßig verschiedene Routen nutzen, kann dies relevant sein.

Pedelecs im Kontext der Mobilität von morgen

Pedelecs spielen eine zunehmend wichtige Rolle in der urbanen Mobilität. Sie bieten eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, insbesondere für Strecken zwischen 5 und 20 Kilometern, die vielen als zu weit zum reinen Fahrradfahren erscheinen. Die elektrische Unterstützung macht das Pedelec auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder in hügeligem Gelände zugänglich.

Die Vorteile liegen auf der Hand: kein Führerschein, keine Kraftstoffkosten, niedrige Unterhaltskosten und die Möglichkeit, Radwege zu nutzen. Gleichzeitig bleiben Herausforderungen wie Diebstahlschutz, begrenzte Reichweite und die Abhängigkeit von Wetterbedingungen bestehen. Für viele Pendler und Freizeitfahrer überwiegen jedoch die Vorteile.

Die Debatte um die zukünftige Gestaltung der Mobilität wird zunehmend auch politisch geführt. Während das Verbrenner-Verbot 2035 andere Aspekte der individuellen Mobilität betrifft, zeigt die steigende Popularität von Pedelecs, dass Elektromobilität nicht nur auf vier Rädern stattfindet. Auch im Bereich der Unterhaltungselektronik, etwa bei tragbaren Lautsprechern, zeigt sich der allgemeine Trend zu elektrisch betriebenen Geräten.

Stimmen und Quellen aus der Praxis

Der ADAC, eine der führenden Mobilitätsorganisationen in Deutschland, betont die Vorteile von Pedelecs für den Alltagsgebrauch. Nach Angaben des Clubs ermöglichen Pedelecs auch weniger sportlichen Menschen, längere Strecken mit dem Fahrrad zurückzulegen, ohne ins Schwitzen zu geraten. Dies mache das Radfahren als Verkehrsmittel für eine breitere Zielgruppe attraktiv.

„Pedelecs bis 25 km/h benötigen keine Zulassung und keinen Führerschein. Sie gelten rechtlich als Fahrräder und dürfen alle Radwege nutzen.”

— ADAC, Auskunftsstelle Verkehr

Die DEKRA, ein international tätiger Prüforganisation, weist auf die gestiegene Unfallgefahr bei S-Pedelecs hin. Die höheren Geschwindigkeiten stellten insbesondere ungeübte Fahrer vor größere Herausforderungen. Der ADAC empfiehlt daher, vor der ersten Fahrt mit einem S-Pedelec eine Einweisung oder ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren.

Zusammenfassung: Pedelec – was ist das?

Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor, der maximal 250 Watt leistet und ausschließlich beim Treten unterstützt. Die Tretunterstützung endet automatisch bei 25 km/h. Rechtlich gilt das Pedelec als Fahrrad, weshalb weder Führerschein noch Zulassung oder Versicherungspflicht bestehen. Diese klare Einstufung seit 2017 macht das Pedelec zu einer niedrigschwelligen Option für Menschen jeden Alters, die ihre Mobilität im Alltag verbessern möchten.

Im Unterschied zum S-Pedelec, das als Kleinkraftrad eingestuft wird und bis 45 km/h fährt, bietet das herkömmliche Pedelec maximale Flexibilität ohne zusätzliche Anforderungen. Wer die Wahl zwischen beiden Kategorien hat, sollte sein Nutzungsprofil genau analysieren: Für kurze Strecken in der Stadt ist das Pedelec die bessere Wahl, für längere Pendelstrecken außerorts kann das S-Pedelec mit seinen höheren Geschwindigkeiten Vorteile bieten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Vorteile bietet ein Pedelec gegenüber einem normalen Fahrrad?

Pedelecs erleichtern das Bewältigen von Steigungen erheblich und ermöglichen längere Strecken ohne übermäßige körperliche Anstrengung. Die elektrische Unterstützung macht das Radfahren auch für weniger trainierte Personen oder bei Gegenwind attraktiv. Gleichzeitig bleibt das Fahren auf Radwegen erlaubt, ohne dass ein Führerschein erforderlich ist.

Ab welcher Motorleistung gilt ein Elektrofahrrad nicht mehr als Pedelec?

Sobald der Motor eines Elektrofahrrads eine Nenndauerleistung von mehr als 250 Watt aufweist oder die Tretunterstützung über 25 km/h hinausgeht, gilt es rechtlich nicht mehr als Pedelec. In diesem Fall wird es je nach Bauart als S-Pedelec oder E-Bike eingestuft, was zusätzliche Anforderungen an Führerschein, Versicherung und Ausstattung mit sich bringt.

Kann man mit einem Pedelec auf der Autobahn fahren?

Nein, Pedelecs dürfen nicht auf Autobahnen fahren. Da sie rechtlich als Fahrräder gelten, sind sie auf öffentlichen Straßen, Radwegen und in verkehrsberuhigten Bereichen zugelassen. Autobahnen und Schnellstraßen sind für Fahrräder generell nicht freigegeben.

Wie weit kommt man mit einer Akkuladung beim Pedelec?

Die Reichweite eines Pedelecs hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Akkukapazität, Körpergewicht, Geländeprofil und gewählter Unterstützungsstufe. Moderne Pedelecs erreichen typischerweise Reichweiten zwischen 50 und 120 Kilometern pro Ladung. Herstellerangaben beziehen sich oft auf optimale Bedingungen und können in der Praxis etwas niedriger ausfallen.

Braucht man für ein S-Pedelec den gleichen Führerschein wie für ein Mofa?

Für ein S-Pedelec wird der Führerschein der Klasse AM benötigt, der auch für leichte Kleinkrafträder und Mofas gilt. Dieser Führerschein ist in der Regel ab 16 Jahren erhältlich. Personen, die vor 1965 geboren wurden, sind häufig von dieser Pflicht ausgenommen.

Ist eine Helmpflicht für Pedelecs vorgeschrieben?

Für herkömmliche Pedelecs bis 25 km/h besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Allerdings empfehlen der ADAC, die DEKRA und die Deutsche Verkehrswacht das Tragen eines Helms dringend, da dies das Verletzungsrisiko bei Stürzen deutlich reduziert.

Wie unterscheidet sich ein Pedelec von einem E-Bike im Alltagsgebrauch?

Im Alltagsgebrauch bietet ein Pedelec den Vorteil, dass keine zusätzlichen Anforderungen wie Führerschein oder Versicherungskennzeichen bestehen. E-Bikes im engeren Sinne erfordern hingegen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder Klasse AM sowie ein Versicherungskennzeichen. Für die meisten Nutzer, die kurze bis mittlere Strecken zurücklegen, ist ein Pedelec daher die praktischere Wahl.

Dürfen Pedelecs auf dem Gehweg gefahren werden?

Nein, Pedelecs dürfen grundsätzlich nicht auf Gehwegen fahren, da sie rechtlich als Fahrräder gelten. Fahrer müssen die für Fahrräder vorgesehenen Flächen nutzen – also Radwege oder, falls vorhanden, Fahrradstraßen. Bei Fehlen eines Radwegs darf der Gehweg nur mit Schiebebetrieb genutzt werden.

Leon Marvin Wagner Becker

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Leon Marvin Wagner Becker

Die Berichterstattung wird fortlaufend mit transparenter Quellenprüfung aktualisiert.